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Brandschutz geht uns alle an - gesetzliche Bestimmungen und Tipps
Immer wieder kommt es zu verheerenden Brandkatastrophen mit Verletzten und Toten. Deshalb sehen wir es als Immobilienmakler als unsere Pflicht an euch auch diesbezüglich zu informieren. Brandschutz geht uns alle an!
Vielen Immobilieneigentümer wissen oft nicht, dass sie sich unter Umständen strafbar und haftbar machen, wenn sie eine ihnen bekannte oder fahrlässig unbekannte Gefahrenlage nicht beseitigen.
Auch im Mietrecht ist Brandschutz von Bedeutung. Verschiedene Verordnungen und Normen dienen hier der Sicherheit der Mieter und sollen Gefahrenquellen minimieren. Oftmals gelten diese Vorgaben ebenfalls als Mindestanforderungen, die erfüllt werden müsssen. Solche sind beispielsweise:
- Freihalten von Fluchtwegen (Kinderwägen in Treppenhäusern, Schuhschränke, etc.)
- Einbau eines Rauchmelders in jedem Wohnraum (in BaWü seit August 2014)
- Befestigung der Treppengeländer
- Sicherstellung der Funktionalität der Beleuchtung im Treppenhaus
- Anbringen von Feuerlöschern in den Heizräumen
Selbstverständlich sollte der Brandschutz nicht vor der Wohnungstüre halt machen. Innerhalb der Mietsache gibt es einige Dinge zu beachten, um einem Brand vorzubeugen.
- verwendete Materialien sollten den DIN Normen entsprechen
- die Wohnungseingangstüren sollten brandschutzunterstützend sein
- gleiches gilt für verwendete Farben und Tapeten
- die Elektrik sollte den heutigen Standards entsprechen
- Aufklärung der Mieter über Brandrisiken
Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für eine detaillierte Brandschutzberatung informieren Sie sich bitte bei Ihrem Rechtsvertreter bzw. der örtlichen Feuerwehr.
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